Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder eine Geburtsurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto (für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene)
- Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter (Vordruck)
- bei nur einem Erziehungsberechtigten ein entsprechender Nachweis des Sorgerechts
Welche Gebühren werden fällig?
Ausstellung: 13,00 €
Verlängerung: 6,00 €
Bearbeitungsdauer
Die Beantragung und direkte Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt ca. 15 Minuten, je nach Besucheraufkommen muss Wartezeit einkalkuliert werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium des Innern und Heimat oder telefonisch direkt bei den Sachbearbeiterinnen des Bürgerbüros.
Sachbearbeitung
Svenja Schmidt
Calina Lenz
Kontakt
Tel.: 02741/688 800
Fax: 02741/688255
Kontakt per E-Mail