Neues Bundesmeldegesetz
tritt am 01.11.2015 in Kraft
Informationen |
Zum 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt künftig u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten sowie die Melderegisterauskünfte und die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wird auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Vermieter unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Durch diese Neuregelung sollen Scheinmeldungen verhindert werden.
Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde unverzüglich nach dem erfolgten Einzug gemeldet werden. Ab dem 01.11.2015 werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.
Das entsprechende Formular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. Ebenso erhalten Sie die Vordrucke bei der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) sowie in den Gemeindebüros der Ortsgemeinden.
Bei Fragen zum neuen Bundesmeldegesetz steht Ihnen das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) unter der Telefonnummer 02741 / 688 800 gerne zur Verfügung. |