Das Standesamt
-Geburt-
Allgemeines |
Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb von 1 Woche bei dem Standesamt anzeigen, in dessen Bezirk die Geburt stattgefunden hat (Geburtsstandesamt). Im Krankenhaus wird Ihnen eine "Geburtsanzeige" ausgestellt, die Sie mit den unten aufgeführten Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen; bei Hausgeburten stellen der Arzt oder die Hebamme eine entsprechende Bescheinigung aus. |
Notwendige Unterlagen bei der Anzeige bei dem Standesamt: |
Bei der Anzeige einer Geburt sind folgende Unterlagen zur Beurkundung mitzubringen:
a) Geburtsanzeige des Krankenhauses/der Hebamme bei Hausgeburten - bitte unbedingt auf der 2. Seite Vornamen und Familiennamen des Kindes eintragen und Unterschrift beider Eltern -
b) bei miteinander verheirateten Eltern: Eheurkunde und die Geburtsurkunde beider Elternteile (jedoch nur, wenn die Ehe nach dem 01.01.2009 geschlossen wurde, bei vor dem 01.01.2009 geschlossenen Ehen reicht die Heiratsurkunde aus)
c) Bei Eltern, die im Ausland geheiratet haben: Original-Heiratsurkunde mit Übersetzung eines anerkannten Dolmetschers bzw. internationale Heiratsurkunde
d) bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter, die Geburtsurkunde des Vaters falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die ggf. bereits vor der Geburt abgegebenen Sorgeerklärungen (Jugendamt)
e) Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Ist eine Vaterschaftsanerkennung noch nicht erfolgt und soll vor der Beurkundung des Kindes beim Standesamt Kirchen (Sieg) erfolgen, müssen beide Elternteile gemeinsam (mit den Geburtsurkunden, Personalausweisen oder Reisepässen und evtl. vor der Geburt beim Jugendamt abgegebenen Sorgeerklärungen) zum Standesamt kommen, da die Anerkennung durch den Vater und die Zustimmung der Mutter hierzu beurkundet werden müssen. Geburtsbescheinigungen für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld und religiöse Zwecke werden kostenfrei ausgestellt. Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 12,00 EUR, werden eim selben Arbeitsgang mehrere Urkunden erstellt kostet jede weitere nochmals 6,00 EUR. |