Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
wenn Sie bei der Bürgermeister- und Bundestagswahl durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag, den Sie hier ab dem 31.08.2017, 08:00 Uhr, elektronisch stellen können. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Die Angaben des Wahlbezirks und der Wählerverzeichnisnummer, die Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen können, sind keine Pflichtfelder, sollten jedoch nach Möglichkeit ausgefüllt werden. Wahlscheine einschließlich der Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch persönlich bei der für Sie zuständigen Verwaltung abgeholt werden.
Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.