Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
als Außenstelle der Kreisverwaltung Altenkirchen
Allgemeines |
![]() Eingang zur Kfz-Zulassungsbehörde | Mitarbeiterinnen Barbara Heidrich, Ute Kipping, Ulrike Stinner, Sandra Urrigshardt, Cathrin Mack Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch:
08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
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Kontaktreduzierende Maßnahmen aufgrund des Coronavirus |
Geänderte Öffnungszeiten Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die KFZ-Zulassungsstelle von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr wie gewohnt für den Publikumsverkehr geöffnet ist. Ab 13.00 Uhr steht die Zulassungsstelle für vereinbarte Termine zur Verfügung. Bitte nutzen Sie das Angebot nur in dringenden Fällen. Wir bitten jedoch die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ausgehängten Besucherhinweise zum eigenen Schutz als auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich zu beachten. |
Service der Kfz-Zulassungsbehörde |
Nachfolgende Dienstleistungen werden für Ihre Angelegenheiten im Bereich Automobile & Kraftfahrzeuge (PKW, Motorrad, LKW, usw.) angeboten.
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Benötigte Unterlagen |
Zur Zulassung eines Fahrzeuges brauchen Sie folgende Unterlagen:
Zum Abmelden eines Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:
Achten Sie bitte auch auf folgende Punkte:
Zur Zulassung eines Import-Fahrzeuges brauchen Sie folgende Unterlagen:
Zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens brauchen Sie folgende Unterlagen:
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