Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Verbandemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen. Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist für Personen, die ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)  haben, die Verbandsgemeindeverwaltung.

Für die Ausstellung des Dokumentes werden benötigt:

- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass)