Beantragung einer Personenstandsurkunde

Folgende Urkunden erhalten Sie beim Standesamt:
- Geburtsurkunde(n) und beglaubigte Abschrift(en) aus dem Geburtenregister
- Sterbeurkunde(n) und beglaubigte Abschrift(en) aus dem Sterberegister
- Eheurkunde(n) und beglaubigte Abschrift(en) aus dem Eheregister
- Mehrsprachige Personenstandsurkunden  (internationale Geburts-, Ehe-, oder Sterbeurkunde für den Gebrauch im Ausland)

Hinweis:
Personenstandsurkunden werden nur bei dem Standesamt ausgestellt, in dessen Zuständigkeitsbereich das personenstandrelevante Ereignis stattgefunden hat.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde, bzw. eines beglaubigten Registerausdrucks beträgt jeweils 13,00 EUR. Für jede weitere Ausfertigung einer Urkunde, die im selben Arbeitsgang erstellt wird, beträgt die Gebühr 6,50 EUR.
Soll die Urkunde auf dem Postweg an Sie versendet werden, beachten Sie bitte folgendes:
Wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes ist eine Bearbeitung und Übersendung der Urkunde(n) nur gegen Vorkasse möglich.

Wir empfehlen daher, die für die Urkunde(n) zu zahlende Gebühr zzgl. Portokosten (Standart-A-4-Urkunde: 0,85 €, ab 3 Urkunden: 1,00 €; Stammbuchformat: 1,60 € pauschal; beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: 1,00 €) unter Angabe des Verwendungszweckes „01-1223-431200-Name des Antragstellerszu überweisen. Nach Gutschrift auf dem Konto der Verbandsgemeindekasse Kirchen (Sieg) wird die Urkunde umgehend postalisch an Sie versendet!
Bei Urkundenanforderungen ins Ausland bitten wir aufgrund der höheren Portokosten zuvor Kontakt mit uns aufzunehmen.

Formular zur Urkundenanforderung