Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld umfasst neben dem Regelbedarf, der in Höhe der so genannten regelbedarfsrelevanten Bedarfe berücksichtigt wird, auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung, Schwangerschaft oder bei aus medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung berücksichtigt werden.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Soziale Leistungen prüfen lassen?

Für die Berechnung und Gewährung von Leistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter Betzdorf (Siegstraße 29, 57518 Betzdorf, 02741/939 0) zuständig.

Um einen Leistungsanspruch prüfen zu lassen, setzen Sie sich mit dem Jobcenter Betzdorf in Verbindung und halten folgende Unterlagen bereit:

1. Einkommensnachweise (z. B. Verdienstbescheinigung)
2. Mietvertrag (insbesondere Höhe der Kaltmiete, Neben- und Heizkosten)
3. Angaben zur Vermögenssituation
4. Angaben zur Krankenversicherung

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Agentur für Arbeit.

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