Aufgaben des Standesamtes

Beim Standesamt werden alle personenstandsrechtlichen Vorgänge (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) barbeitet und beurkundet.

Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind nicht nur Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für Melde-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörden, Jugendämter, Notare, Familien- und Nachlassgerichte. Sie sind im Rahmen gesetzlicher Nutzungsrechte Informationsquelle für Privatpersonen, Ahnenforscher, Wissenschaftler, Erbenermittler, Gläubiger, Rentenversicherungsträger, Polizei, Justiz und zahlreiche weiterer Behörden, aber auch für ausländische Konsulate und Botschaften.

Daneben gibt es zur Fortführung der einzelnen Personenstandsregister eine Fülle weiterer Tätigkeiten.

Um Informationen und Formulare zu den einzelnen Aufgaben des Standesamtes und Ihres Anliegens zu erhalten, folgen die bitte den aufgeführten Links.

- Ausstellen von Personenstandsurkunden
- Beurkundung eines neugeborenen Kindes
- Eheschließung
- Beurkundung eines Sterbefalles
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen
- Beurkundung von Namenserklärungen für Kinder, Ehegatten, Lebenspartner und Spätaussiedler
- Folgebeurkundungen und -eintragungen in den Personenstandsbüchern bzw. -registern, wie z.B. in- und ausländische Adoptionen, behördliche Namensänderungen, Scheidung oder Aufhebung einer Ehe
- Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften oder Sterbefällen von Deutschen oder gleichgestellten Personen im Ausland
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche oder gleichgestellte Personen für Eheschließungen im Ausland und vieles mehr.

Neben den personenstandsrechtlichen Vorgängen können beim Standesamt weitere Dienstleitungen in Anspruch genommen werden:

- Erteilung von Bestattungsgenehmigungen
- Erteilung von Leichenpässen
- Kirchenaustritte
- öffentlich-rechtliche Namensänderungen
- Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen auf Einbürgerung
- Beglaubigungen
- Erbenermittlung und Ahnenforschung

 

Hinweis:

Für eine Vorsprache beim Standesamt Kirchen (Sieg) ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Termine können telefonisch oder Online vereinbart werden.