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Die Homepage der Verbandsgemeinde ist Bekanntmachungsorgan im Sinne der §§ 27 Gemo, 7 ff GemO-DVO und 14 EgoVG für die nachfolgenden Körperschaften in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg). Durch die Neufassung der jeweiligen Hauptsatzung hat der Rat der jeweiligen Körperschaft sich dafür entschieden die öffentlichen Bekanntmachungen, soweit möglich, im elektronischen Verfahren zu veröffentlichen. Die Ermächtigung hierzu bietet das E-Government-Gesetz, dass allerdings in § 14 Abs. 3 EGovG diese Bekanntmachungsform dahingehend einschränkt, dass Satzungen und ähnliche ortsrechtliche Veröffentlichtungen nicht über die Homepage erfolgen können. Dies erfolgt weiterhin im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kirchen. Diese werden allerdings Nachrichtlich aufgeführt um auch an dieser Stelle den Zugang zu ermöglichen.