Die örtliche Ordnungsbehörde

Die örtliche Ordnungsbehörde ist zuständig für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Neben der allgemeinen Gefahrenabwehr nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz (POG), der Gefahrenabewehrverordnung der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) und anderer spezialgesetzlicher Regelungen fällt in ihr Aufgabengebiet beispielsweise auch die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die damit verbundene Ahndung von Parkverstößen, Geschwindigkeitsmessungen, Baustellenüberwachungen, Straßensperrungen, Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen sowie Ahndung von Verstößen nach den Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes (Lärm), Nachtarbeitgenehmigungen, Überwachung des Sonn- und Feiertagsschutzes, Sondernutzung von Straßen, Wegen und Plätzen, der Vollzug des Landeshundegesetzes, Obdachlosenangelegenheiten, die Amtshilfe für öffentliche Dritte (z. B. zwangsweise Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen) und die Überwachung von Veranstaltungen.

Aber auch für allgemeine Beschwerden, Belästgungen und Verunreinigungen im öffentlichen Raum ist die Ordnungsbehörde erster Ansprechpartner.

Über die weiterführenden Links erhalten Sie Informationen, Verhaltensweisen, Rechtsgrundlagen und Nützliche Tipps über die zahlreichen Aufgaben der Ordnungsbehörde.

Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes werden die Aufgaben durch die nächste Polizeidienststelle im Zuge der Amtshilfe wahrgenommen.