Soziale Leistungen in der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg)

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der staatliche Hilfe benötigt wird; zum Beispiel durch einen Unfall, Krankheit, eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit, den Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen. Oftmals greift in diesen Fällen eine der gesetzlichen Versicherungen, z. B. durch die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung. Was aber, wenn jemand in eine Situation gerät, in der all dies nicht in Frage kommt? Für diese Lebenssituationen bietet der Sozialstaat eine Reihe verschiedener Hilfearten, die individuell auf die Verhältnisse des Einzelfalles angepasst sind.  In der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) werden insbesondere die Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt für nicht dauerhaft erwerbsgeminderte Personen), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Personen die das Renteneintrittsalter erreicht haben oder bei denen eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt) und die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bearbeitet.

Sollten Sie in eine finanzielle Notsituation geraten sein oder Fragen zu den verschiedenen Leistungsarten haben, berät Sie unser Team der Sozialen Leistungen gerne individuell. Idealerweise nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf. Wir analysieren gemeinsam Ihre aktuelle Lebenssituation und welche Hilfeart für Sie in Frage kommt. Im Anschluss vereinbaren wir mit Ihnen gerne einen Termin zu einem persönlichen Gespräch, um dann die weitere Vorgehensweise im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu besprechen.

Wie kann ich meinen Anspruch auf Soziale Leistungen prüfen lassen?

Da jeder Einzelfall individuell geprüft und berechnet wird, ist es sinnvoll, wenn Sie uns für eine Erstberatung telefonisch kontaktieren. Wir erörtern telefonisch die aktuelle Fallgestaltung, vereinbaren einen Termin für eine persönliche Vorsprache oder übersenden die Antragsformulare und eine Auflistung der benötigten Unterlagen.

Um eine grobe Prüfung vornehmen zu können, halten Sie bitte für die telefonische Erstberatung folgende Unterlagen bereit:

1. Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid)
2. Mietvertrag (insbesondere Höhe der Kaltmiete, Neben- und Heizkosten)
3. wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis
4. Angaben zur Vermögenssituation
5. Angaben zur Krankenversicherung

Sonstige Themen

Bei folgenden Themen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets "Soziale Leistungen" informativ weiter:

- Landesblindengeld (Hier: Link zur zuständigen Kreisverwaltung Altenkirchen)
- Landespflegegeld (Hier: Link zur zuständigen Kreisverwaltung Altenkirchen)
- Hilfen zur Gesundheit/Krankenhilfe (Hier: Link zur zuständigen Kreisverwaltung Altenkirchen)
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten