Offizieller Erscheinungstag des Mitteilungsblatts ist immer der jeweilige Freitag der Kalenderwoche. Bekanntmachungsorgan im Sinne der §§ 27 Gemeindeordnung (Gemo), 7 ff der Durchführungsverordnung zur Gemeindeordnung (GemO-DVO) und 14 E-Governmentgesetz Rheinland-Pfalz (EgovG) für die Verbandsgemeinde Kirchen, Ortsgemeinde Brachbach, Ortsgemeinde Friesenhagen, Ortsgemeinde Harbach, Stadt Kirchen, Ortsgemeinde Mudersbach, Ortsgemeinde Niederfischbach ist die Homepage der Verbandsgemeinde.
Redaktionsschluss beim Mitteilungsblatt
Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt ist immer montags um 11:00 Uhr. Sollte sich eine Redaktionsschlussvorverlegung ergeben (z. B. durch einen Feiertag), dann wird der Redaktionsschluss in der Regel auf Freitag, 11:00 Uhr, vorverlegt.
Auf etwaige Redaktionsschlussvorverlegungen wird in den vorherigen Mitteilungsblättern immer hingewiesen.
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Die Auswahl der Bilder, welche verwendet werden, ist der Redaktion vorbehalten und es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Es können nur Bilder veröffentlich werden, deren Auflösung ausreichend ist und deren Urheber namentlich angegeben wurden. Es werden keine Bilder veröffentlicht, auf denen Personen zu erkennen sind.
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