Personalausweis

Im Alltag weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis gegenüber jemandem aus, zum Beispiel im Bürgerbüro, in der Bank oder am Empfang eines Hotels. Sie legen Ihren Ausweis vor und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbildes.

Im Internet ist es anders: Wenn Sie eine Internetseite besuchen, steht Ihnen der Anbieter der Webseite nicht persönlich gegenüber. Ausweisen können Sie sich trotzdem.

Dazu verwenden Sie den Online-Ausweis, der in jedem Personalausweis im Scheckkartenformat enthalten ist. Das elektronische Ausweisen wird durch einen Chip in der Ausweiskarte ermöglicht. Sie können mit Ihrem Online-Ausweis Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher online erledigen.

Der Personalausweis wird für deutsche Staatsangehörige ausgestellt. Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Nach dem 16. Geburtstag kann der Online-Ausweis kostenfrei im Bürgeramt aktiviert werden. Die Antragstellung aller Ausweis- und Passdokumente muss persönlich erfolgen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen das Bürgerbüro nicht persönlich aufsuchen können, bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme, damit eine entsprechende Beratung erfolgen kann.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktueller Personalausweis, gültiger (Kinder-)Reisepass oder eine Geburts-/Heiratsurkunde
- biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- bei Kindern unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten ein entsprechemder Nachweis des Sorgerechts

Welche Gebühren werden fällig?
Antragsteller ab 24 Jahren:          37,00 € (Gültigkeit: zehn Jahre)
Antragsteller unter 24 Jahren:     22,80 € (Gültigkeit: sechs Jahre)
vorläufigen Personalausweis:      10,00 € (Gültigkeit: drei Monate)

Bearbeitungsdauer
Die eigentliche Bearbeitungsdauer für den Personalausweisantrag beträgt ca. 15 Minuten, je nach Besucheraufkommen muss Wartezeit einkalkuliert werden. Die Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei Berlin beträgt in der Regel zwei Wochen. Vorläufige Dokumente können sofort ausgehändigt werden.


Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie beim Personalausweisportal oder telefonisch direkt bei den Sachbearbeiterinnen des Bürgerbüros.

Befreiung von der Ausweispflicht
Die Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,
- die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können,
- die dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind
- für die eine Betreuungsperson bestellt ist oder die von Personen mit einer öffentlich beglaubigten Vollmacht vertreten werden.