Führungszeugnis
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis (für private Zwecke)
- behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Welche Gebühren werden fällig?
pro Führungszeugnis: 13,00 €
Je nach Fallgestaltung können Führungszeugnisse gebührenfrei ausgestellt werden.
Online-Antrag
Führungszeugnisse können beim Bundesamt für Justiz online beantragt werden.
Gewerbezentralregisterauskunft
Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Das Gewerbezentralregister enthält:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende
Welche Gebühren werden fällig?
pro Gewerbezentralregisterauskunft: 13,00 €
Online-Antrag
Gewerbezentralregisterauskünfte für Einzelpersonen können beim Bundesamt für Justiz online beantragt werden. Sollten Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft für eine juristische Person (z. B. GmbH) benötigen, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.
Sachbearbeitung
Maike Giesler
Carina Riemann
Zehra Hensel
Bettina Haupt
Kontakt
Tel.: 02741/688 800
Fax: 02741/688255
Kontakt per E-Mail
Öffnungszeiten
siehe unten