Führungszeugnis

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis (für private Zwecke)
- behördliches Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.

Welche Gebühren werden fällig?
pro Führungszeugnis:   13,00 €
Je nach Fallgestaltung können Führungszeugnisse gebührenfrei ausgestellt werden.

Online-Antrag
Führungszeugnisse können beim Bundesamt für Justiz online beantragt werden.

Gewerbezentralregisterauskunft

Das Gewerbezentralregister wird beim deutschen Bundesamt für Justiz geführt. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Das Gewerbezentralregister enthält:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen)
- Bußgeldentscheidungen mit einer Geldbuße von mehr als 200 € bei Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung
- Bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen gegen Gewerbetreibende

Welche Gebühren werden fällig?
pro Gewerbezentralregisterauskunft:   13,00 €

Online-Antrag
Gewerbezentralregisterauskünfte für Einzelpersonen können beim Bundesamt für Justiz online beantragt werden. Sollten Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft für eine juristische Person (z. B. GmbH) benötigen, ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.