Als Wildschaden werden durch Wild verursachte Schäden bezeichnet, insbesondere solche in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

Die landwirtschaftlichen Wildschäden werden durch Rot- und Schwarzwild verursacht, die während der Aussaat die Felder aufsuchen und sich vom Saatgut ernähren, z. B. Saatkartoffeln, Saatgetreide, wie Weizen und Mais. Von besonderer Bedeutung ist der Schaden, den beispielsweise Wildschweine an reifen Feldfrüchten verursachen, insbesondere an Kartoffeln, Weizen, Hafer und Mais. 

Ebenfalls von großer Bedeutung sind die von Wildschweinen verursachten Wiesenschäden. So suchen diese, insbesondere im Frühjahr, die Wiesen und Weiden auf und suchen dort Engerlinge und Mäuse zum Zwecke der Eiweißaufnahme. Dazu wühlen sie die Flächen um und verursachen damit große Schäden.

Opfer von Wildschäden können den Schaden bei der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) anzeigen.