Vollzugsdienst und Hilfspolizeibeamte

Der kommunale Vollzugsdienst ist für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Im Fokus steht die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Ruhestörungen oder Belästigungen der Allgemeinheit.

Aber auch die Verfolgung der Einhaltung von kommunalen Satzungen und Verordnungen (wie etwa die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Kirchen), die Überwachung des ruhenden Verkehrs, Geschwindigkeitsmessungen und Baustellenüberwachungen werden durch unseren Vollzugsdienst sichergestellt. Weiterhin gehören örtliche Ermittlungen in Amtshilfe für andere Behörden, Schulzuführungen, und die Überwachungen der Straßen, Wege und Plätze zu den Aufgaben. 

Die Befugnisse der kommunalen Vollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz richten sich nach dem Polizei- und Ordnungsbehörden Gesetz Rheinland-Pfalz (POG).