Obdachlosenangelegenheiten

Die Verhinderung von Obdachlosigkeit stellt eine Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr dar.

Bei Wohnungsverlust, z. B. aufgrund einer Zwangsräumung, ist es Aufgabe der Ordnungsbehörde zu verhindern, dass Personen obdachlos werden.