Obdachlosenangelegenheiten
Die Verhinderung von Obdachlosigkeit stellt eine Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr dar.
Bei Wohnungsverlust, z. B. aufgrund einer Zwangsräumung, ist es Aufgabe der Ordnungsbehörde zu verhindern, dass Personen obdachlos werden.
Sachbearbeitung
Alexander Jakel
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