Bestattungsgenehmigung

Das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass die Bestattung eines Leichnams (Urnen- oder Erdbestattung) der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes bedarf.

Eine Leiche darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Eine Verlängerung der Bestattungsfrist ist im Einzelfall nur durch ordnungsbehörliche Genehmigung zulässig.

Benötigte Unterlagen

- Sterbeurkunde (sofern der/die zu Bestattende nicht im Zuständigkeitsbereich des Standesamt
  Kirchen (Sieg) verstorben ist und dort beurkundet wurde)
- amtl. Totenschein (Nichtvertraulicher Teil)

Gebühren

Die Bestattungsgenehmigung ist mit 19,00 EUR gebührenpflichtig.