Beurkundung eines Sterbefalles

Der Tod eines  Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, mündlich oder schriftlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

In der Regel  erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr.

 

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses/Altenheimes
- eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz nicht in der
  Verbandsgemeinde Kirchen hatte
- Eheurkunde/Familienbuchabschrift,
- zusätzlich eine Geburtsurkunde  oder eine beglaubigte Abschrift  aus dem Geburtenregister, sofern die
  Eheschließung zwischen dem 01.01.2009 und dem 30.10.2018 stattgefunden hat
- falls die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst wurde, einen Nachweis darüber
- bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem
  Geburtenregister vorzulegen

Ausländische Urkunden sind mit einer Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorzulegen.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 13,00 EUR. Für jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang erstellt wird, ermäßigt sich die Gebühr um je 6,50 EUR.
Die Sterbeurkunden für Rentenzwecke und Krankenkasse, sowie für die Friedhofsverwaltung sind kostenlos.