Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn der entsprechende Staat dieses verlangt.  Informationen hierzu erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in welchem Sie die Ehe schließen möchten. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier im Inland hat oder zuletzt hatte.

 

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes.

Gebühren

Die Gebühren für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden einzelfallbezogen festgesetzt. Nach der aktuell gültigen Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) wird eine Gebühr zwischen 48,00 EUR und 118,00 EUR erhoben.