Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn der entsprechende Staat dieses verlangt. Informationen hierzu erhalten Sie bei der deutschen Auslandsvertretung des Landes, in welchem Sie die Ehe schließen möchten. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier im Inland hat oder zuletzt hatte.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, erfragen Sie bitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standesamtes.
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses werden einzelfallbezogen festgesetzt. Nach der aktuell gültigen Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) wird eine Gebühr zwischen 48,00 EUR und 118,00 EUR erhoben.
Sachbearbeitung
Katharina Montino
Tel.: 02741/688236
Ulrike Stockschläder
Tel.: 02741/688237
Tanja Jung
Tel.: 02741/688239
Sebastian Lippert
Tel.: 02741/688237
Kontakt
Standesamt Kirchen (Sieg)
Lindenstraße 7 (Villa Kraemer)
57548 Kirchen (Sieg)
Fax: 02741/688238
Kontakt per E-Mail