Einbürgerung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen.
Zuständig hierfür ist die Kreisverwaltung Altenkirchen als Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde. Beim Standesamt erhalten Sie entsprechende Antragsformulare.
Der Vollständig ausgefüllte Antrag kann hier auch wieder eingereicht werden und wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung zugeleitet.

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse
- keine Verurteilung wegen einer Straftat