Erbenermittlung und Ahnenforschung, Archiv

Das Standesamt Kirchen führt Personenstandsbücher über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle seit dem 01.10.1874. Darüber hinaus werden hier die Personenstandsbücher und komplette Sammelakten mit Urkunden und Nachweisen  der ehemaligen eigenständigen Standesämter Mudersbach (01.05.1920 - 31.12.1937), Niederfischbach (01.10.1876 bis 31.12.1937) sowie Friesenhagen (01.01.1816 - 31.12.1992) verwaltet.
Beim Standesamt Kirchen (Sieg) sind also rd. 150 Jahre (im Falle von Friesenhagen sogar mehr als 200 Jahre) personenstandsrechtlicher Vorgänge archiviert.
Als Erbenermittler oder Ahnenforscher können Sie sich unserer Hilfe beim Auffinden bzw. Ermitteln von Personen bedienen.

Für die Fortführung der Personenstandsregister gelten gem. § 5 Abs. 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) folgende Fristen:
-  Ehe- und Lebenspartnerschaftssregister 80 Jahre
-  Geburtenregister  110 Jahre
-  Sterberegister  30 Jahre

Die Register werden dann nicht mehr fortgeführt. Gem. § 61 Abs. 2 PStG sind nach Ablauf der genannten Frist die archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgebend. Die Unterlagen sind als Archivgut zu behandeln.

Gebühren

Das Auffinden von Personenstandseinträgen gestaltet sich häufig als schwierig. Häufig ist nicht genau bekannt, wann ein Ahne geboren oder verstorben ist. Darüber hinaus lassen sich die Personenstandseinträge der "alten" Bücher manchmal aufgrund der Handschrift schwer lesen.

Die Gebühr für eine Archivgutabschrift aus dem Geburten- Heirats- oder Sterbebuch beträgt 6,00 EUR (incl. Beglaubigungsvermerk). Hinzu kommen ggfls. Kosten für die Suche eines Personenstandseintrags oder Vorgangs, wenn zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können. Diese Kosten werden nach Zeitaufwand je angefangene Viertelstunde mit 17,50 EUR berechnet.

Einsichtnahme in oder Abschriften aus den Sammelakten werden mit 10,00 EUR berechnet.