Kirchenaustritt

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgesellschaft des öffentlichen Rechts kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Für minderjährige Kinder unter 14 Jahren können die sorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären.
In Rheinland-Pfalz ist der Austritt bei dem Standesamt zu erklären, in dessen Bezirk die austretende Person ihren Wohnsitz hat. 

 

Benötigte Unterlagen

- Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Der Kirchenaustritt ist mit 30,00 EUR gebührenpflichtig.

Weiterführende Informationen (externe Links)

Auflistung der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften