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Verordnung über die Beschränkung der Trinkwasserverwendung in Teilgebieten der Ortsgemeinden Friesenhagen und Niederfischbach
Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) reagiert mit einer Verordnung auf den weiterhin besorgniserregenden niedrigen Wasserstand in den Talsperren des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein (WVS). Betroffen sind die Trinkwasserversorgungsnetze der Verbandsgemeindewerke Kirchen in der Ortsgemeinde Friesenhagen, außer Wildenburg und Bahnhof Wildenburg, sowie dem Niederfischbacher Ortsteil Oberasdorf. Dort ist mit Wirkung vom 26. September 2026 die Trinkwassernutzung für bestimmte Zwecke verboten.
Untersagt sind wasserintensive Nutzungen wie das Befüllen von privaten Pools, Wasserbehältern und Brunnen sowie das Bewässern von Rasen und Ziergärten, außerdem Autowaschen und Flächenreinigung mit Hochdruckreinigern. Auch Sportplätze und ähnliche Grünanlagen fallen unter das Verbot. Aber es gibt auch Ausnahmen: Gemüsegärten dürfen während der Abend- und Morgenstunden sparsam gegossen, auf Friedhöfen dürfen die Gräber gepflegt und Neuanpflanzungen können bewässert werden. Das alles im absolut notwendigen Rahmen.
Die Verbandsgemeinde Kirchen bezieht das meiste Wasser über den Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen (WKA) vom Aggerverband. Die Wasserreserven dort machen noch keine Einschränkungen notwendig. Wassersparen ist aber immer sinnvoll. In Friesenhagen und Oberasdorf beziehen die Verbandsgemeindewerke jedoch auch Wasser vom WVS. Deshalb muss in diesen Bereichen die Trinkwassernutzung entsprechend eingeschränkt werden.
Die Verordnung gilt vorerst bis 16. Oktober 2026, kann aber bei Bedarf verlängert werden.
Für Rückfragen sind die Verbandsgemeindewerke Kirchen per Mail an vgwerke@kirchen-sieg.de oder telefonisch unter 02741/688-830 zu erreichen.
Die Verordnung der Verbandsgemeinde Kirchen über die Beschränkung der Trinkwasserverwendung aus den öffentlichen Trinkwassernetzen in Teilgebieten der Ortsgemeinden Friesenhagen und Niederfischbach finden Sie hier



