Untere Bauaufsicht

Einreichen einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrags

Mit Jahresbeginn 2018 haben alle Verbandsgemeinden, die bis dato die Aufgaben der Unteren Bauaufsicht wahrgenommen haben, diese per gesetzlicher Regelung an den jeweils zuständigen Kreis abgegeben.

Die grundsätzliche Beratungs- und Informationstätigkeit der Behörden vor Ort bleibt in Rathaus Kirchen weiterhin bestehen. Auch sind die Bauanträge nach wie vor bei den Verbandsgemeindeverwaltungen einzureichen.

Detailfragen zur Genehmigungsfähigkeit beantwortet in Zukunft jedoch die Kreisverwaltung:
Kreisverwaltung Altenkirchen, Parkstraße 1, 57610 Altenkirchen; Telefon: 02681/81-0.

Alle aktuellen Formulare, die für eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag benötigt werden, finden Sie hier.

Bauleitplanung

Offenlage

Über diesen Link finden Sie alle kommunalen Offenlagen zu den Bauleitplänen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im zentralen Portal des Landes Rheinland-Pfalz:

Geoportal RLP

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg): 

Flächennutzungsplan

Hier wiederum erhalten Sie Einsicht in die verschiedenen Bebauungspläne der einzelnen Ortsgemeinden/der Stadt.