Ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet.

Die bei der Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) beschäftigten Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten überwachen den ruhenden Verkehr. Sie überprüfen zum Beispiel, ob Falschparkerinnen und Falschparker den Verkehr behindern und dessen Zwangsversetzung oder Sicherstellung veranlassen.

Flächen und Einrichtungen, die dem Abstellen von Fahrzeugen dienen, werden in den Straßenbaurichtlinien als Anlagen des ruhenden Verkehrs bezeichnet.
Dazu zählen:
- Parkflächen im öffentlichen Straßenraum
- allgemein zugängliche Parkplätze
- Parkbauten außerhalb des Straßenraumes
- private Abstellflächen

Die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) überwacht als staaatliche Aufgabe den ruhenden Verkehr im öffentlichen Straßenraum. Damit nimmt sie eine hoheitliche Aufgabe wahr.

Verstöße im ruhenden Straßenverkehr werden als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet. Darunter fallen vor allem Verstöße gegen Halt- und Parkverbote sowie zeitlich begrenztes und gebührenpflichtiges Parken.