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07.03.2022 08:30 Alter: 2 yrs
Kategorie: News Corona

Corona-Bedingungen für den Besuch im Rathaus

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Corona-Bedingungen für Ihren Besuch im Rathaus


Mit der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz (konsolidierte Fassung vom 1. Mai 2022) entfällt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Maske bleibt ein gutes Mittel zur Eindämmung des Coronavirus. Besucherinnen und Besucher der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) und ihrer Außenstellen in den Gemeindebüros wird deshalb empfohlen, weiterhin eine Maske zu tragen.

Wir bitten Sie:

1. Klären Sie telefonisch ab, ob der Besuch überhaupt erforderlich ist. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter informieren Sie gerne über Alternativen.

2. Vereinbaren Sie einen Termin um Ihr Verwaltungsgeschäft zu erledigen, wenn eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.