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Vorab Checkliste für den Antrag auf Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen

Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn die Inbetriebnahme der steckerfertigen Photovoltaikanlage erfolgt ist!

Bevor Sie mit dem Antrag starten, machen Sie sich bitte mit den  Regelungen der Richtlinie und den Informationen des Datenschutzes vertraut und prüfen Sie bitte, ob Ihnen die nachfolgenden Unterlagen vorliegen:

- IBAN (Kontonummer auf welches die Fördersumme überwiesen werden soll)
- Ein Ausweisdokument
- Rechnung auf Ihren Namen als Antragsteller
- Ein Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug oder Quittung)
- Eine Kopie der Registrier-/Anmeldebestätigung der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur
- Foto der installierten Stecker-Photovoltaikanlage

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Stockschläder (02741 688-425).


Antragsformular:

Gebrauchte, geleaste oder gemietete Geräte sind nicht förderfähig!